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Ausstieg aus der Leuchtstoffröhre

Worum geht es also bei diesem Lampenausstieg?

Beginnen wir mit der RoHS-Richtlinie.

RoHS steht für "Restriction of the use of Hazardous Substances" (Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe) und bezieht sich auf die Verwendung von Quecksilber bzw. im Bereich der Beleuchtung auf das in Lampen verwendete Quecksilber. Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff und ist bereits in elektrischen und elektronischen Geräten verboten, und dieses Verbot gilt nun auch für die Beleuchtungsindustrie. Die Ausnahmeregelungen für T5/T8-Leuchtstoffröhren und -Lampen wurden geändert, so dass ab 2023 nur noch HPD-Lampen und Speziallampen ausgenommen sind und für weitere 3 bis 5 Jahre produziert werden können.

Wann genau wird dies geschehen?

Das geplante Verbot des Inverkehrbringens von T8-Leuchtstoffröhren war bereits umgesetzt und ab September 2023 in Kraft getreten, doch diese Änderungen der RoHS-Richtlinien verschieben das Ende der Leuchtstoffröhren nun etwas nach vorne auf den 25. August 2023. Um an dieser Stelle noch mehr Klarheit zu schaffen, werden sowohl T8- als auch T5-Leuchtstofflampen gemeinsam aus dem Verkehr gezogen.

Was bedeutet das nun für Ihre Kunden?

Das Verbot ineffizienter Leuchtmittel wird zu einer erhöhten Verfügbarkeit energieeffizienter Lösungen führen. Dies wird letztlich dazu beitragen, die Energiekosten sowohl zu Hause als auch im gewerblichen Bereich zu senken.

Für Beleuchtungssysteme und installierte Vorrichtungen, die derzeit die bald verbotenen Halogen- oder Leuchtstofflampen verwenden, bedeutet dies, dass neue Lichtquellen benötigt werden. Obwohl Leuchtstoffröhren und -lampen weiterhin auf Lager verkauft werden können, ist das Angebot begrenzt und wird relativ schnell erschöpft sein, wenn sie schließlich aus dem Verkehr gezogen werden.

Wenn wir nun zum EU Green Deal kommen, müssen bis 2050 alle Gebäude Netto-Null-Emissionen erfüllen. Um dies zu erreichen, wird die Beleuchtung (von Gebäuden) eine Rolle spielen, da 13 % der Treibhausgasemissionen aus dem Gebäudesektor stammen.

(Quelle: McKinsey Dec 2020)

Das T8/T5-Verbot bietet also eine Gelegenheit, die Emissionen durch die Einführung guter Beleuchtungslösungen zu reduzieren. Die richtigen Lösungen können dazu beitragen, ein kohlenstoffarmes oder kohlenstofffreies Gebäude zu überwachen und zu erhalten.

Wie geht es jetzt weiter?

Derzeit verwenden rund 40 Prozent aller Unternehmen in der EU noch T8-Leuchtstofflampen. Gekoppelt mit dem T5-Verbot werden diese Unternehmen die Bestückung der Lampen in den Betriebsstätten entsprechend rechtzeitig umstellen müssen, um die Beschaffungs- und Installationszeiten zu berücksichtigen.

Es liegt auf der Hand, aber eine frühzeitige Planung und Vorbereitung ist entscheidend.

Da einzelne Leuchtmittel nach und nach verboten werden, ist eine frühzeitige Planung unerlässlich. Sowohl vom Preis als auch von den Stromkosten her lohnt es sich, so bald wie möglich auf energieeffiziente Leuchtmittel umzusteigen.

Die rechtzeitige Vorbereitung der Umstellung kann dazu beitragen, steigende Kosten abzumildern. Einfach ausgedrückt: Wer die Umstellung auf energieeffizientere Alternativen jetzt plant und durchführt, wird mehr Energie sparen. Allein durch die Umstellung auf LED ist es möglich, den Energieverbrauch um fast 50 % zu senken und innerhalb von zwei Jahren eine Amortisation zu erzielen.

Bei Thorn Lighting steht ein Team von Experten bereit, um mit Ihnen zusammenzuarbeiten und genau das zu erreichen. Wir ersetzen nicht nur Ihre vorhandenen T8/T5-Leuchtstoffröhren, sondern bieten auch Beleuchtungslösungen an, die dazu beitragen, ein Netto-Null-Kohlenstoff-Gebäude zu erreichen.

Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrem Sanierungsprojekt arbeiten - nehmen Sie Kontakt auf!